Mittwoch, Februar 22, 2017

Oberverwaltungsgericht: Männerdiskriminierung verfassungswidrig – News vom 22. Februar 2017

1. In Nordrhein-Westfalen erging gestern ein Gerichtsurteil, das im Kampf von Männern für Gleichberechtigung wegweisend sein könnten:

Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag in sechs Musterverfahren entschieden (Urt. v. 21.02.2017, Az. 6 B 1109/16).

(...) Mehrere Verwaltungsgerichte hatten Eilanträgen von im Beförderungsverfahren unterlegenen Männern stattgegeben und dem Dienstherrn vorläufig untersagt, die ausgewählten Frauen zu befördern. Die dagegen eingelegten Musterbeschwerden des Landes Nordrhein-Westfalen, die Beförderungsentscheidungen verschiedener Landesbehörden betreffen, hat das OVG nun zurückgewiesen.

Dabei unterliege § 19 Abs. 6 Satz 2 LBG NRW keinen rechtlichen Bedenken. Nach dieser Vorschrift sind Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Verfassungswidrig sei jedoch § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW, wonach von einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation bereits auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Ein so reduzierter Qualifikationsvergleich verstoße gegen das in Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verankerte Gebot der Bestenauslese. Dieses gebiete, dass der für das Beförderungsamt am besten geeignete Bewerber ausgewählt werde.

(...) Der Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, für eine Gleichberechtigung von Frauen im Tatsächlichen zu sorgen, kann nach Auffassung des Gerichts auch unter Wahrung des Prinzips der Bestenauslese verwirklicht werden. Der Qualifikationsvorsprung vieler Männer sei oftmals das Ergebnis einer unterbrechungslosen Berufsvita.


Feministinnen dürfte es freuen, dass das Gerichtsurteil implizit ein paar Tipps gibt, wie man die Frauenförderung trotzdem weiter durchboxen kann – indem man sie nämlich nicht nur allein von dem Geschlecht abhängig macht, sondern Frauen einfach eine bessere Beurteilung als Männern etwa aufgrund so vagen, wenn nicht beliebigen Kriterien wie "Begabung", "Lebenserfahrung" und "Persönlichkeit" zukommen lässt. Allein die plumpe Regelung "Petra statt Peter wird befördert, weil sie eine Muschi hat" (oder feiner formuliert "eine nur an das Geschlecht als solches anknüpfende Frauenförderung") bliebe demnach verfassungswidrig.

Wie Genderama vor wenigen Tagen berichtete, hatte ein Vorstoß der FDP, im nordrhein-westfälischen Landtag eine Verfassungsklage gegen das von Rot-Grün ausbaldowerte Gesetz zu erzielen, keinen Erfolg. Das gesamte linke Lager stimmte für den Sexismus, die Christdemokraten drückten sich per Stimmenthaltung.

Über das aktuelle Gerichtsurteil berichten mehrere Zeitungen Nordrhein-Westfalens, etwa der Kölner Stadtanzeiger und die WAZ-Gruppe.



2. Dirk Maxeiner zeigt in einem Kurzbeitrag, wofür Schwesigs Bundesfrauenministerium dieses Jahr 104,5 Millionen an Steuergeldern ausgeben möchte.



3. "Erstaunlich kritiklos", schreibt mir ein Leser, "berichtet aktuell Spiegel Online über männliche Hostessen/Prostituierte. Was würde wohl in dem Artikel getobt, handelte es sich um weibliche Hostessen."



4. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet in einem zweiminütigen Fernsehbeitrag über die Schließung der Gewaltschutzwohnung in Gera, nachdem ihr von der Gleichstellungsbeauftragten des Bundeslandes öffentliche Unterstützung verwehrt blieb.



5. Das maskulistische Blog Toy Soldiers, bei dem der sexuelle Missbrauch von Jungen ein Schwerpunktthema ist, setzt sich auf eine sehr differenzierte und tiefschürfende Weise mit der Kontroverse um Milo Yiannopoulos auseinander. Dieselbe Qualität kann man von Leitmedien, die sich für ihre Artikel bezahlen lassen, leider nicht erwarten; dort reduziert sich die Debatte auf "HAAhaah! Endlich hat der ekelhafte Provokateur überreizt!" Ein gutes Beispiel dafür ist ein aktueller Artikel des Stern, der immer mehr Richtung Boulevard geht, wenn dort sachlicher Journalismus durch Beschimpfungen wie "Hochglanz-Hetzer" ersetzt wird.

(Allerdings ist es wirklich schwierig, Gaga-Beiträge von Yiannopoulos wie etwa diesen außerhalb des rechten Randes ernst zu nehmen. Wer derartig polemisiert, kann sich schlecht auf den Standpunkt stellen: "Aber wenn es um MICH geht, erwarte ich eine faire und sachliche Berichterstattung, sonst muss ich weinen.")

Währenddessen berichtet der Daily Caller über Hinweise, denen zufolge die politische Liquidierung Yiannopoulos' von längerer Hand geplant war:

In a 4Chan post made the evening of Sunday, a user tells others that "FYI [for your information] the MSM [mainstream media] has a huge fucking media onslaught that is set to go live Monday to scorch earth [sic] Milo and destroy him via the pedophile label. I’m part of a mailing list (not giving my real name or the name of the list for the sake of protecting my ass from retaliation) but they have been sitting on the story for a while, because they thought Milo was small fries and wanted to wait until he got big enough a thread to go nuclear on."

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