Donnerstag, Februar 12, 2015

Bettina Hammer kritisiert Tina Groll: Vertrauen in seriösen Journalismus gefährdet

Auf Heise zerpflückt Bettina Hammer Tina Grolls stark feministisch ideologisierte und damit massiv verzerrende Berichterstattung über das aktuelle "Busengrapscher-Urteil" und merkt im Anschluss an diese Analyse an:

Dies lässt sich nun mit "na ja, der Journalismus lässt halt nach" oder "tja, man sollte sich halt aus diversen Quellen informieren" abhandeln. Doch gerade auch die Diskussion im Forum zeigt, wie viele sich noch auf einzelne Artikel verlassen und bereit sind, die dort aufgestellten Behauptungen sofort für bare Münze zu nehmen und daraus auch zu schließen, dass das Urteil an sich eine fatale Wirkung hätte. (…)

An diesem Beispiel, das nicht alleine steht, zeigt sich deutlich, welche Verantwortung Journalisten haben, weil sich viele Menschen darauf verlassen, dass zwischen ihnen als Rezipienten und dem Sender noch jemand ist, der Urteile aufbereitet, erläutert und sachlich darstellt. Dies ist gerade auch bei Urteilen wichtig. Selbst Kommentare und Meinungen sollten sich wenigstens auf das beziehen, was tatsächlich im Urteil steht. (…)

Viele Menschen verlassen sich trotz der "Lügenpresse"-Rufe, weiter auf Journalisten und deren Aussagen. Um den Graben, der sich zwischen den Rezipienten und den Journalisten weiter auftut, zu schließen, bedarf es nicht nur der Fähigkeit zur Selbstreflexion und -kritik, es ist auch wichtig, die eigenen Überzeugungen beiseite zu schieben und bereit zu sein, die Fakten zu vermitteln, auch wenn sie nicht genehm sind.


In ihrem Artikel bezieht sich Hammer auch auf einen Beitrag des Rechtsanwalts Christoph Negben, wo es heißt:

"Dieses Urteil macht Frauen zu Freiwild". Das ist natürlich polemisch, und das wird die Kommentatorin auch wissen. Aber es ist auch Unsinn, und das scheint die Kommentatorin tatsächlich nicht zu wissen.

Denn dahinter steckt die Fehlvorstellung, das Gericht hätte dem Kläger "erlaubt", einer Putzfrau an die Brüste zu fassen. Das ist Quatsch. Das Bundesarbeitsgericht erlaubt oder verbietet nichts, es entscheidet über die Berechtigung von Kündigungen. Diese Differenzierung ist essentiell. Im Text geht es dann weiter mit der Behauptung, dass das Urteil "die Tat" herunterspiele und verharmlose. "Tat" ist nun ein Begriff aus dem Strafrecht, und das verstärkt bei mir den Eindruck, dass die Kommentatorin Arbeitsrecht und Strafrecht nicht auseinander halten kann oder will.


Negbens Fazit über die hier vorliegende Arbeit Tina Grolls lautet:

Das hätte die BILD-Zeitung nicht besser gekonnt.


Vor drei Jahren hatte auch ich Tina Grolls Arbeit, damals einen perfide gestalteten Artikel über einen konstruierten Zusammenhang zwischen Männerrechtlern und Rechtsextremismus, mit den schlimmsten Entgleisungen der BILD-Zeitung verglichen. Schön, dass ich nicht der einzige bin, dem diese Parallelen auffallen.

Bleibt die Frage, wie lange es noch gut geht, dass man kompetente Analysen von Gerichtsurteilen in Männerrechtler-Blogs wie "Alles Evolution" findet und in Leitmedien wie der "Zeit" entweder ahnungslose oder tatsächlich böswillige Propaganda.

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