Samstag, Februar 08, 2014

Bundesrichter Professor Thomas Fischer: Alice Schwarzer "nicht Verfolgte, sondern Verfolgerin"

Heute nimmt sich in der "Zeit" Professor Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Alice Schwarzer zur Brust. Besonders missfällt ihm in dieser Angelegenheit Schwarzers eigene Stellungnahme zu der von ihr begangenen Straftat – eine Stellungnahme, die Fischer als "professionell, im suggestiv verdrehten Bild-Jargon verfasst" bezeichnet:

Die Geschichte, mit der Schwarzer sich, sorgfältig tendenziös formulierend, ihren Feinden entgegenwirft, ist atemberaubend: In den achtziger Jahren – das war, als in Hessen die erste rot-grüne Koalition regierte – sah sie sich gezwungen, in der Schweiz, also dem Land der Freiheit, der Moral und der höchsten Bordelldichte Europas, ein Sümmchen auf ein Konto "einzuzahlen", weil sie erwartete, demnächst vor einer "Hatz" gegen sie "ins Ausland" fliehen zu müssen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist dies eine zynische Instrumentalisierung des Schicksals und der Angst echter politischer Flüchtlinge. Oder es ist eine lächerliche Lüge. Selbst wenn Schwarzer vor dreißig Jahren Verfolgungsideen dieser Art gehabt hätte: Die Straftaten, deretwegen sie sich jetzt angezeigt hat, beging sie in den vergangenen zehn Jahren. In dieser Zeit saß sie in Spielshows herum, äußerte ihre Meinung über andere in "Bild" und in Talkshows. Sie war nicht Verfolgte, sondern Verfolgerin.


Damit deckt sich Professor Fischers Wahrnehmung von Schwarzers Unverfrorenheit mit meinem spontanen Kommentar auf Genderama, sobald ich Schwarzers unsäglichen Text gelesen hatte. Fischer führt weiter aus:

Als Alice Schwarzer dieses Fluchtkapital im Handtäschchen nach Zürich trug und "einzahlte", verdiente die deutsche Putzfrau 40 Mark am Tag und die Redaktionssekretärin 60. Nun kniet die Verfolgte auf den Stufen des Finanzamts und ringt die Hände: "Von ganzem Herzen" bedauert sie ihren Fehler. Zum Dank für ihr geschärftes Rechtsgefühl muss sie eine "Kampagne" von Menschen ertragen, die um einer Schlagzeile willen "auf Recht und Gesetz pfeifen". Sie beging 30 Jahre lang Straftaten, weil sie ein Opfer war. Nun, da dies offenbar wird, ist sie es schon wieder. Wunderbar!


Wer mag da nicht an Jörg Kachelmanns Formulierung vom "Opfer-Abo" denken? Apropos: Schwarzers Argumentation, Übelwollende würden sie mit einem "Rufmord" schädigen, kann Professor Fischer sich ebenfalls nicht anschließen. Ohne den Namen Kachelmann zu erwähnen, stellt er hierzu klar:

Rufmord ist es, einen rechtskräftig Freigesprochenen weiter als Täter darzustellen; nicht aber, einen Schuldigen als das zu bezeichnen, was er ist.

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