Dienstag, Juli 28, 2009

Nach Herman-Urteil: Großreinemachen in Zeitungen beginnt

Nachdem das Oberlandesgericht Köln in seinem heutigen Urteil klarstellte, das Eva Herman es nicht hinnehmen muss, wenn ihr von Journalisten ein falsches Zitat untergeschoben wird, beginnen die ersten Zeitungen in ihrem Saustall sauberzumachen. So kolportierte noch vor einigen Tagen das sozialistische Propagandablatt "Neues Deutschland" die Herman unterstellten Äußerungen. Noch kann man den Originaltext im Fanblog von Wolfgang Wippermann nachlesen, der bei der Hexenjagd auf Eva Herman eine besonders unrühmliche Rolle gespielt hatte:

Innerhalb von nicht mal einem Jahr hat er drei Bücher auf den Markt gebracht: Nach „Autobahn zum Mutterkreuz“, eine Auseinandersetzung mit Legenden über den NS-Staat (aktueller Anlass waren die haarsträubenden Behauptungen der ehemaligen Nachrichtensprecherin Eva Herman über angebliche sozialpolitische Leistungen der Nazis), ließ Wolfgang Wippermann von der Freien Universität Berlin im Frühjahr dieses Jahres die Streitschrift „Dämonisierung durch Vergleich: DDR und Drittes Reich“ folgen.


Klickt man jedoch heute den in diesem Blog zitierten und verlinkten Artikel des "Neuen Deutschland" an, sind die Verleumdungen plötzlich verschwunden:

Innerhalb von nicht mal einem Jahr hat er drei Bücher auf den Markt gebracht: Nach »Autobahn zum Mutterkreuz«, eine Auseinandersetzung mit Legenden über den NS-Staat, ließ Wolfgang Wippermann von der Freien Universität Berlin im Frühjahr dieses Jahres die Streitschrift »Dämonisierung durch Vergleich: DDR und Drittes Reich« folgen.


Wolfgang Wippermanns auf einer völlig falschen Grundlage erstellte Buch über die Herman-Debatte ist übrigens weiterhin im Handel und hat durchaus freundliche Amazon-Leserrezensionen erhalten. Ein Auszug:

Die Debatte entzündete sich speziell an Hermans lobenden Äußerungen zur nationalsozialistischen Familien- (Stichwort Mutterkreuz") und Verkehrspolitik (Stichwort Autobahnen") sowie ihrer Kritik an den ihrer Meinung nach gleichgeschalteten" Medien, die es unmöglich machten, solche Dinge öffentlich zu äußern.


Hier stellt sich ähnlich wie nach den Gerichtsurteilen zugunsten von Martin Hohmann die Frage, wie sehr solche juristischen Klarstellungen die einmal in die Köpfe der Bürger massenhaft eingehämmerten Verleumdungen wieder ausräumen können.

Das "Hamburger Abendblatt" aus dem Hause Springer berichtet im übrigen weiterhin über eine "durch völkisches Gedankengut auffällig gewordene Eva Herman". Offenbar lassen sich einige Redaktionen beim Großreinemachen ein wenig Zeit.

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