Dienstag, Mai 05, 2009

Dreifachnamen bleiben in Deutschland verboten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Dreifachnamen bleiben verboten. Diese Regelung verstoße nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, erklärten die Richter. Das Verbot gilt seit 1993. Dagegen geklagt hatte eine Frau, die zu ihrem eigenen Nachnamen auch den Doppelnamen ihres Mannes tragen wollte.


Die "Welt" berichtet über dieses erschreckende Wiedererstarken patriarchal-frauenunterdrückender Strukturen.

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