Donnerstag, August 30, 2007

Oberlandesgericht verwehrt Zugewinnausgleich

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg, über dessen Gültigkeit demnächst auch der Bundesgerichtshof befinden wird, sorgt derzeit für Unruhe unter den Familienrechtsexperten. Frei nach dem Motto "Die Kuh, die weiter Milch geben soll, darf man nicht schlachten" verwehrten die Oldenburger Richter der Ex-Gattin eines Zahnarztes den ihr eigentlich nach dem Gesetz zustehenden Zugewinnausgleich über rund 85 000 Euro. Begründung: Die Ex erhalte schließlich nachehelichen Unterhalt.


Das Handelsblatt berichtet.

Herzlichen Dank an E.D. für den Link.

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